Schütz & Kleine

Rechtsanwälte seit 1881

Fachgebiete der Kanzlei Schütz und Kleine


Für die Anwälte der Kanzlei Schütz und Kleine in Heilbronn steht Qualität an erster Stelle. Wir haben uns auf verschiedene Fachgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert.

Um eine Fachanwaltsbezeichnung zu erwerben, muss der Rechtsanwalt umfangreiche Seminare besuchen, die mit schriftlichen Prüfungen abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt in diesem Fachgebiet eine sehr hohe Anzahl an Fällen bearbeitet haben.

Die Fachanwaltschaft bürgt somit für besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen. Wir stehen zu diesem Qualitätsprädikat und unserer Qualifikation.

Unsere Fachanwaltschaften:

  • Arbeitsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gesellschaftsrecht
  • Sozial- und Sozialversicherungsrecht
  • Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Handelsvertreterrecht
Schütz und Kleine Fachgebiete Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Bundesrepublik Deutschland existiert kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften sind vielmehr über viele Gesetze verstreut. Demzufolge finden sich arbeitsrechtliche Vorschriften zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Gewerbeordnung, im Handelsgesetzbuch, im Kündigungsschutzgesetz, Arbeitnehmererfindungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz. Aber auch im Sozialgesetzbuch, Mutterschutzgesetz und Bundeserziehungsgeldgesetz.

Das Recht der Mitbestimmung im Betrieb ist geregelt im Betriebsverfassungsgesetz. Eine enge Beziehung besteht zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, insbesondere dem Recht der Arbeitsförderung im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches, also den Regelungen zum Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld. Darüber hinaus ist das Arbeitsrecht geprägt durch eine Fülle von Gerichtsentscheidungen und zunehmend auch des Europäischen Gerichtshofs.

Die professionelle Interessenwahrnehmung in arbeitsrechtlichen Fragen erfordert deshalb insbesondere fachliche Qualifikation. Diese bietet Ihnen die Kanzlei Schütz und Kleine durch zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht, die über langjährige Erfahrung verfügen.

Das Arbeitsrecht steht im Brennpunkt einer gesellschaftlichen Entwicklung. Da es dem Arbeitsrecht einerseits um Herstellung sozialer Gerechtigkeit geht, andererseits aber die privatautonome Gestaltung der Arbeitsbedingungen gewährleistet sein soll, reisst die Diskussion um die Grenzen des Kündigungsschutzes, um die Flexibilisierung der Arbeitszeit und um den Umfang von Mitbestimmungsrechten seit Jahren nicht ab. Neben fachübergreifenden profunden Rechtskenntnissen im Arbeits-, Gesellschafts- und Sozialrecht ist daher auch ein Verständnis der wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge in folgenden Teilbereichen unabdingbar:

  • Arbeitsvertragsrecht  (Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrages und Beendigung des Arbeitsverhältnisses),
  • Kündigungsschutz und Abfindungen,
  • Betriebliche Altersversorgung,
  • Tarifvertragsrecht, Personalvertretungsrecht und Betriebsverfassungsrecht,
  • Betriebliche Umstrukturierungen, Betriebsübergang und Sozialpläne.

Bau- und Architektenrecht

Mängel am Bau, wer kennt diesen Ärger nicht? Die rechtliche Betreuung von Bauvorhaben ist uns aus der Perspektive des Bauherrn ebenso vertraut wie aus der haftungsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Perspektive der Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer.

Auch in Spezialmaterien wie im Tiefbau und im Vergaberecht verfügen wir durch ständige Vertretung von Gemeinden über Fachwissen und Erfahrung.

In diesem Rechtsgebiet ist die Kenntnis der Entwicklung der Rechtsprechung von besonderer Bedeutung. Durch regelmäßige Fortbildung und eine große forensische Erfahrung bieten wir Ihnen eine umfassende und zielorientierte Interessenwahrnehmung in folgenden Teilbereichen:

  • Bauvertragsrecht und Mängelgewährleistungsrecht,
  • Recht der Architekten und Ingenieure, insbesondere auch Durchsetzung von Honorarforderungen,
  • Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht.

Erbrecht

In den vergangenen zehn Jahren wurden allein in Deutschland Vermögenswerte von rund 2 Billionen Euro vererbt. Auch in den nächsten Jahren werden es mehrere Milliarden Euro – ein Umstand, der ein großes Konfliktpotential mit sich bringt.

Die Kanzlei Schütz und Kleine berät und vertritt seit Jahrzehnten erfolgreich auf dem Gebiet des Erbrechts, einem Gebiet, das nicht nur einen präzisen Umgang mit dem Gesetz und Kenntnis der Entwicklungen in der Rechtsprechung, sondern auch wirtschaftliches Verständnis erfordert.

Bei uns erhalten Sie kompetente Rechtsberatung und eine professionelle Interessenvertretung in folgenden Teilgebieten, die uns durch unsere langjährige anwaltliche und notarielle Tätigkeit vertraut sind:

  • Materielles Erbrecht mit Bezügen zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • Testaments- und Vertragsgestaltung sowie vorweggenommene Erbfolge,
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft.

Familienrecht

Das Familienrecht bildet seit über 40 Jahren einen ganz besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Schütz und Kleine in Heilbronn. Eine Rechtsanwältin und zwei Rechtsanwälte sind zugleich "Fachanwälte für Familienrecht".

Die für die Mandanten oft belastenden innerfamiliären Konflikte erfordern ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Erfahrung. Nur durch umfassende Kenntnis der Rechtsprechung in allen Teilbereichen des Familienrechts lassen sich sachorientierte Lösungen zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten finden. In diesem Rechtsgebiet profitieren Sie ebenfalls von der fachübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb unserer Sozietät im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Sozialrecht.

Das Familienrecht umfasst:

  • Ehe- und Scheidungsrecht,
  • Recht des Versorgungsausgleichs,
  • Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht,
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
  • Internationales Privatrecht im Familienrecht.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht der privaten Personen- und Kapitalgesellschaften. Die wichtigsten Personengesellschaften in Deutschland sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV). Die wichtigsten Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Genossenschaft (eG). Darüber hinaus gibt es Mischformen, die aus mehreren Kapital- und Personengesellschaften gebildet sind, insbesondere die GmbH & Co. KG.

Durch das am 01.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt. Es handelt sich um keine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH mit geringerem Stammkapital (theoretisch ab 1,00 €, praktisch ist jedoch zur Verhinderung einer sofortigen Insolvenz ein Stammkapital von mindestens 300,00 € erforderlich). Hat die Unternehmergesellschaft (UG) nicht mehr als drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer, ist eine kostengünstige Gründung im vereinfachten Verfahren mittels eines Musterprotokolls möglich.

Europarechtliche Fragen bestimmen zunehmend das Gesellschaftsrecht. Demnach müssen zum Beispiel in der EU gegründete Gesellschaften aufgrund der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit in anderen EU-Mitgliedsstaaten auch dann anerkannt werden, wenn diese Gesellschaften ihren effektiven Verwaltungssitz in ein anderes EU-Land verlegen. Deshalb spielen Gesellschaften ausländischen Rechts, vor allem die verschiedenen Typen der britischen Limited Company (Ltd.), eine wichtige Rolle. Denkbar sind auch Mischformen ausländischer und inländischer Gesellschaftsformen, also beispielsweise eine Limited & Co. KG.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen oder Unternehmensgründer bei Vertragsgestaltung, Gesellschafterwechsel, Umwandlung und Auseinandersetzung. Die sich hierbei ergebenden Rechtsfragen sind uns aus unserer langjährigen anwaltlichen und notariellen Tätigkeit vertraut, insbesondere auch die vielfältigen Schnittstellen zum Erbrecht und Arbeitsrecht bei der Unternehmensnachfolge.

Das Gesellschaftsrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Gründung und Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften,
  • Internationales Gesellschaftsrecht,
  • Konzernrecht und Recht der verbundenen Unternehmen,
  • Umwandlungsrecht,
  • Bezüge zum Bilanz- und Steuerrecht.

Handels- und Handelsvertreterrecht 

Das Handelsrecht ist Teil des Privatrechts und das Recht der Kaufleute. An die Geschäftsgewandtheit und Erfahrung von Kaufleuten werden teilweise erhöhte Anforderungen gestellt, weil der kaufmännische Verkehr in gesteigertem Maße auf Flexibilität, Schnelligkeit, Einfachheit und Rechtssicherheit angewiesen ist.

Das Bedürfnis des Handelsverkehrs nach weitgehender Befreiung von fremden Einschränkungen führt zu dem Handelsrecht eigenen Erweiterungen der Vertragsfreiheit. Weitere Charakteristika sind die Statuierung eines gesteigerten Verkehrs- und Vertrauensschutzes und besonderer Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten.

Gegenstände des Handelsrechtes sind:

  • Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte,
  • Internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht,
  • Bezüge des Handelsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Medizinrecht 

Das Medizinrecht beschäftigt sich mit der rechtlichen Organisation der medizinischen Heilberufe und der Krankenhäuser.

Durch die ständige gerichtliche Vertretung von Ärzten und Krankenhäusern bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen verfügen wir insbesondere im Arzthaftungsrecht über das für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Fachbereich nötige Spezialwissen.

Wir gewährleisten ebenso durch langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht, Öffentlichen Recht und Gesellschaftsrecht eine umfassende Betreuung bei der Gründung und Leitung einer Arztpraxis, bei allen vertragsärztlichen Rechtsfragen und bei rechtsorganisatorischen Fragen im Zusammenhang mit den Umstrukturierungen im Krankenhausbereich.

Das Medizinrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Behandlung,
  • Vertretung in strafrechtlichen Verfahren,
  • Vertragsarztrecht und Recht der Krankenversicherung,
  • Berufsrecht der Heilberufe und Apothekenrecht,
  • Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Vertragsgestaltung und Vergütungsrecht,
  • Krankenhausrecht, Arzneimittel- und Medizinproduktrecht.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht  

Sowohl das Mietrecht, aber auch das Wohnungseigentumsrecht sind Rechtsmaterien, mit denen die meisten privat oder geschäftlich schon zu tun hatten. Beide Gebiete zeichnen sich durch eine vielfältige und sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung aus. Für eine kompetente und vor allem interessengerechte Beratung und Vertretung reicht es daher nicht, den bloßen Gesetzestext zu kennen.

Die Kanzlei Schütz und Kleine verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern im gewerblichen wie im privaten Bereich. Wir bieten Ihnen daher die Gewähr für eine professionelle Interessenvertretung in folgenden Gebieten:

  • Wohnraummietrecht,
  • Gewerberaummietrecht und Pacht,
  • Wohnungseigentumsrecht,
  • Makler- und Immobilienrecht.

Sozialrecht  

Sozialrecht dient der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit durch Gewährung von Sozialleistungen. In Zeiten knapper Finanzmittel führt die Kürzung sozialer Ansprüche zu einem erheblichen Bedarf an rechtlicher Beratung und Betreuung. Wir verhelfen Ihnen auch bei sozialrechtlichen Fragen zu Ihrem Recht.

Das Sozialrecht weist vielfältige Bezüge zum Familienrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht auf und umfasst folgende Bereiche:

  • Arbeitsförderungs- und Ausbildungsförderungsrecht,
  • Sozialversicherungsrecht (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung),
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden.

Strafecht  

Das taktische Verhalten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im Strafprozess erfordert eine langjährige Berufserfahrung.

Die genaue Kenntnis der prozessualen Rechte des Beschuldigten ist ebenso unabdingbare Voraussetzung für eine wirkungsvolle Strafverteidigung wie ein gutes Einfühlungsvermögen in das Befinden des Mandanten. Die professionelle Interessenwahrnehmung im Strafrecht setzt deshalb eine besondere fachliche Qualifikation voraus.

Das Fachgebiet umfasst folgende Bereiche:

  • Methodenwahl und Recht der Strafverteidigung,
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Jugend- und Betäubungsmittelstrafrecht,
  • Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • Strafvollstreckungsrecht.

Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz  

Diese Rechtsgebiete sind Teilbereiche des Wirtschaftsprivatrechts, in welchem der Staat die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander regelt. Gegenstand des Urheberrechtes ist der Schutz geistiger Schöpfungen in Wort, Ton und Bild. Beim gewerblichen Rechtsschutz geht es um die Schutzrechte durch Patente, Gebrauchsmuster und Marken.

Umfasst werden folgende Rechtsgebiete:

  • Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht,
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  • Urheber- und Medienrecht,
  • Domainrecht,
  • Namens- und Markenrechte.

Verkehrsrecht 

Das Verkehrsrecht ist eine Rechtsmaterie, in der fast jeder eigene Erfahrungen hat und die in einer modernen Rechtsanwaltskanzlei professionell beherrscht werden muss. Durch ständige, auch gerichtliche Vertretung von Haftpflichtversicherern und Unfallgeschädigten sind wir mit der Regulierung von Unfallschäden sehr gut vertraut. Durch unsere Qualifikation in Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht betreut die Kanzlei Schütz und Kleine Sie kompetent in allen Fragen rund um Auto, Fahrerlaubnis und Straßenverkehr.

Das Fachgebiet Verkehrsrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere Verkehrshaftungsrecht und Kfz-Vertragsrecht,
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung und Kaskoversicherung,
  • Recht der Fahrerlaubnis und Verkehrsverwaltungsrecht.

Versicherungsrecht 

Das Versicherungsrecht ist ein wenig übersichtlicher und durch die Rechtsprechung geprägter eingenständiger Rechtsbereich.

Wir sind ständig und langjährig auf den verschiedenen Gebieten des Versicherungsrechts tätig und bieten eine umfassende Qualifikation, um Ihre Interessen auch in Versicherungsfällen wirkungsvoll wahrzunehmen.

Das Fachgebiet des Versicherungsrechts umfasst insbesondere:

  • Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung).
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung). Besonders wichtig ist das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Haftpflichtversicherung (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung).

Verwaltungungsrecht 

Das öffentliche Recht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen staatlichen Stellen und dem Bürger. Es überlagert andere Rechtsgebiete und gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Die Kanzlei Schütz und Kleine berät und vertritt seit Jahrzehnten zahlreiche Gemeinden und verfügt über eine umfassende fachliche Erfahrung in Verwaltungsvorgängen. Die Interessenvertretung im öffentlichen Baurecht bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Wir erarbeiten verwaltungsrechtliche Problemlösungen für Unternehmen, Privatpersonen, Gemeinden und Behörden in folgenden Rechtsgebieten:

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht,
  • Erschließungs- und Umlegungsrecht,
  • Staatshaftungsrecht,
  • Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht,
  • Gewerberecht und Umweltrecht,
  • Vergaberecht und Kommunalrecht,
  • Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht,
  • Schulrecht, Wehr- und Zivildienstrecht.

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